Bericht

Deutsch-Polnische Fachtagung zum 70. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

13.12.2018, Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder)

Herausforderungen für Menschenrechte in der Ära der Digitalisierung und Globalisierung

70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, alle Referentinnen und Referenten sowie Moderatorinnen und Moderatoren der Tagung

Unter dem Titel „Herausforderungen für Menschenrechte in der Ära der Digitalisierung und Globalisierung“ fand am 13. Dezember 2018 im Senatsaal der Europa-Universität Viadrina die deutsch-polnische Fachtagung zum 70. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte statt. Die aus vier vielfältigen Panels bestehende Tagung eröffnete die Möglichkeit sich über aktuelle Herausforderungen für Menschenrechte zu informieren und lockte hochkarätige Vertreterinnen und Vertreter aus Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft aus Deutschland und Polen.

Begrüßung und Eröffnung der Tagung

Die Fachtagung begann mit einer herzlichen Begrüßung aller Gäste durch Prof. Dr. Julia von Blumenthal (Präsidentin der Europa-Universität Viadrina), die Universitätsvertreter: prof. dr hab. Tadeusz Wallas (Vizerektor der Adam-Mickiewicz-Universität) und Prof. Dr. Carmen Thiele (Vizedekanin der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina), prof. em. dr hab. Mirosław Wyrzykowski (Richter des Verfassungsgerichtshofs a.D.), Witold Gnauck (Geschäftsführer der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung) und Prof. Dr. Bartosz Makowicz (Lehrstuhlinhaber an der Europa-Universität Viadrina). Es wurde betont, dass die Menschenrechte in einem demokratischen Land eine wesentliche Rolle spielen. Man sollte sich dennoch Gedanken machen, wie sie in einer digitalisierten und globalisierten Welt geschützt werden sollten.

Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Präsidentin, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

I Panel

Das erste Panel war dem Thema: „70 Jahre der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Wie tauglich ist noch die internationale Rechtsordnung zum Schutze der Menschenrechte in Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung?“ gewidmet. Die Moderation übernahm Prof. Dr. Carmen Thiele. Den ersten Vortrag hielt prof. dr hab. Roman Wieruszewski (Lehrstuhlinhaber an der Europäischen Hochschule für Verwaltung und Recht in Warschau). Am Anfang wies er auf die Lebendigkeit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Rechtsakt und seine inspirierende Wirkung auf die Rechtsprechung hin. Anschließend stellte er seine Definition von Digitalisierung und Globalisierung vor und fasste die Charakteristik und Funktionen des internationalen Menschenrechtssystems zusammen. Zum Schluss wies er darauf hin, dass es momentan aufgrund der Ablehnung universaler Systeme keine guten Bedingungen für die Menschenrechte gibt. Nichtsdestotrotz spricht er sich für die Weiterentwicklung von Schutzmechanismen der Menschenrechte aus, damit dieses System flexibler und an die bevorstehenden Herausforderungen angepasst wird. Im nächsten Vortrag sprach Prof. Dr. Beate Rudolf (Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte | Vorsitzende der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen), die drei Thesen präsentierte und sie weiter erläuterte. Die erste These lautete: Die internationale Rechtsordnung zum Schutze der Menschenrechte steht unter Druck. Zuerst wurde betont, dass der internationale Menschenrechtsschutz zusammen durch alle Staaten verwirklicht werden sollte. Dies kann jedoch sehr schwer fallen, da einige Staaten die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte nicht respektieren oder ihren Einfluss auf die eigene Rechtsordnung loswerden möchten. Die zweite These: Das Menschenrechtsschutzsystem ist in der Ära der Digitalisierung tauglich. Zur Unterstützung ihrer Behauptung nannte die Referentin die Tatsache, dass alle Komitees der Vereinten Nationen und viele Institutionen sich mit Fragen der Digitalisierung auseinandersetzen und effektiv zum Schutz der Menschenrechte dienen. Die dritte These: Das Menschenrechtsschutzsystem ist in der Ära der Globalisierung tauglich. Globalisierung ermöglicht zwar einen freien Austausch und eine starke Zusammenarbeit. Frau Rudolf ist jedoch der Meinung, dass bei zentralen Fragen des Staates vor allem Menschenrechte berücksichtigt werden. Zum Schluss hat sie darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach die Menschenrechte unter Druck stehen und Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft zum effektiven Schutz beitragen sollten.

 Prof. Dr. Carmen Thiele, Vizedekanin Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina

II Panel

Mit aktuellen Herausforderungen beim Schutz der Menschenrechte durch die nationalen Verfassungsgerichte befasste man sich im zweiten Panel, das sich unter der Moderation von prof. em. dr hab. Mirosław Wyrzykowski (Richter des Verfassungsgerichtshofs a.D.) ereignete. Zu Beginn rief er historische Hintergründe in Erinnerung. Anschließend übergab er das Wort an Prof. Dr. Susanne Baer (Richterin des Bundesverfassungsgerichts | Lehrstuhlinhaberin an der Humboldt Universität Berlin), die zu Beginn ihres Vortrags unter dem Titel „Konstitutionalismus in Europa. Zur Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit für Grund- und Menschenrechte“ einen Bezug zu aktuellen Herausforderungen stellte. Dabei benannte sie das Problem, dass Rechtsstaatlichkeit immer häufiger zur Durchsetzung eigener Interessen eingesetzt wird. Besonders betonte sie drei ausschlaggebende Faktoren. Erstens die mit der Rechtsvergleichung verbundenen Schwierigkeiten, wie Deformierung oder falsche Vorstellungen durch Vergessen des Kontexts. Als zweites nannte sie die Herausforderungen der nationalen Gerichte, die international eingebettet sind und teilweise mit anderen Staaten um die richtige Auslegung ringen. Drittens wurden schließlich individuelle Herausforderungen für Grund- und Menschenrechte benannt. Es folgte der Vortrag von prof. dr hab. Marek Zubik (Richter des Verfassungsgerichtshofs | Lehrstuhlinhaber an der Universität Warschau) zum Thema „Ideal und Realität – Nachdenken an der Weichsel zum 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“. Er umschrieb in seinen Darstellungen, dass in Polen in einer Vielzahl von Fällen die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unüberlegt und zu schnell fallen. Er stellte als Denkanstöße zwei Fragen in den Raum: Wie gewährleistet man den zuständigen Behörden staatliche Autorität und wie geht man mit Personen um, die gegen geltendes Recht verstoßen? Es gibt darauf keine eindeutige Antwort, aber seiner Ansicht nach gibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Hinweise diesbezüglich.

 prof. em. dr hab. Mirosław Wyrzykowski | Richter des Verfassungsgerichtshofs a.D.

III Panel

Es folgte das Panel mit dem Titel „Rolle der Unternehmen im Schutz der Menschenrechte in globalisierter Welt“, das Prof. Dr. Stefan Haack (Lehrstuhlinhaber an der Europa-Universität Viadrina) moderierte. In seinem Einstieg verwies er auf die Wichtigkeit der Unternehmen als Grundrechtsträger. Anschließend übergab er das Wort an Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dirk Ehlers (Westfälische Wilhelms-Universität Münster), der einen Vortrag zum Thema „Die Grundrechtsbindung und der Grundrechtsschutz von Unternehmen im deutschen und europäischen Recht“ hielt. Dabei ging er auf die Relevanz der Unterscheidung in vertikale und horizontale Rechtsbeziehungen sowie die aktuelle Lage der staatlichen und privaten Unternehmen ein. Er wies auf zwei entscheidende Problemstellungen hin. Und zwar auf die Frage, an welche Grundrechte sich welches Unternehmen zu halten hat und ob die Grundrechtsbindung nur für natürliche oder auch für juristische Personen gilt. Beendet wurde das Panel durch den Vortrag von dr hab. Maciej Bernatt (Lehrstuhlinhaber an der Universität Warschau) mit dem Titel „Menschenrechte – Unternehmer – Staat: Wechselseitige Beziehungen“. Zunächst sprach er über Unternehmer als Menschenrechtsverletzer und die Rolle des Staates, der seine Funktion durch folgende Handlungen wahrnehmen sollte: Schaffung eindeutiger gesetzlicher Regelungen, Einführung einer Berichterstattungspflicht seitens Unternehmen und das Sicherstellen eines effektiv funktionierenden Gerichtssystems. Danach sprach er über Unternehmer als geschütztes Subjekt. Im letzten Teil seines Vortrags ging er auf die aktuelle Lage des liberalen Rechtsstaats in Hinsicht auf Menschenrechte im Geschäftsleben ein. Dabei bezog er sich auf seine vorherigen Aussagen und formulierte die These, dass die Rolle des Staates bei der Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes bei Unternehmen zwar bedeutend ist, aktuell aber nicht ausreichend umgesetzt wird.

IV Panel

Das vierte Panel bestand aus zwei Vorträgen, die von prof. dr hab. Andrzej Wróbel (Richter am Obersten Gericht) moderiert wurden. Zuerst sprach Prof. Dr. Jürgen Neyer (Lehrstuhlinhaber an der Europa-Universität Viadrina) über das Thema „Recht auf Demokratie und die Verantwortung des Staates in der digitalen Netzwerkgesellschaft“. Dabei wies er darauf hin, dass der Begriff der Digitalisierung sehr vielfältig ist und erwiesene Spannungen zwischen individueller Freiheit und Technologie bestehen. Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie nationale und individuelle Selbstbestimmung garantiert, was jedoch durch immer engere Einbindung zur Europäischen Union und durch die zunehmende Bedeutung von liberalen Ideen gefährdet wird. Anschließend sprach Henning Glaser (German-Southeast Asian Center of Excellence for Public and Good Governance) über das Thema „Gesellschaftliche Tiefenstrukturen und politische Theologie der Menschenrechte im Zeitalter der Digitalisierung“. Es wurde betont, dass nicht nur die Verfassung, aber auch die Grundwerteordnung ein Bestandteil eines Volkes und Verfassungsstaats ist. Die Werte, mit denen das Recht und Politik übereinstimmen, stammen aus der Theologie. Körper und Seele sicherten den Menschen die Menschheit und bildeten die Grundlage für die Erfindung der Menschenrechte. Danach deutete er an, dass die Digitalisierung tief in den gesellschaftlichen Strukturen verankert ist und den Menschenbildern und Grundrechten folgt. Sie ist sehr komplex und beinhaltet auch vielfältige Informationen, was eine ernste und große Gefahr für die Menschenrechte darstellen kann.

Schlusswort

Mit seinem Schlusswort beendete Prof. Dr. Bartosz Makowicz die Tagung offiziell und bedankte sich herzlich bei allen Beteiligten. Es zeigte sich die Bedeutung von Menschenrechten im Lichte der Digitalisierung und Globalisierung. Der große Diskussionsbedarf bewies, dass die jetzigen Regelungen im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen nicht ausreichend sind und die Vertreter aus Rechtsprechung, Wirtschaft und Verwaltung Handlungsbedarf sehen. Es bleibt abzuwarten, wie es sich weiterentwickelt und in welcher Zeit die aktuellen Herausforderungen bewältigt werden können.

Prof. Dr. Bartosz Makowicz, Lehrstuhl für Polnisches Öffentliches Recht, einschließlich Europa- und Wirtschaftsrecht, Europa-Universität Viadrina

Ein Bericht von Aleksandra Maćkowiak, LL.B. und Nicole Wilczek, LL.B.