Ansätze

Ein gemeinsames Projekt des Lehrstuhls für Polnisches Öffentliches Recht der EUV Frankfurt (O.) und des Lehrstuhls für Menschenrechte der Universität Warschau

Unter Schirmherrschaft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau sowie der Botschaft der Republik Polen in Berlin

Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Republik Polen wird die Gesamtheit der Grundrechte als sog. objektive Werteordnung verstanden. Die Grundrechte bilden damit eine normative Grundsatzentscheidung, die nicht nur den Gesetzgeber bindet, sondern auch ein Grundwertesystem darstellt, das auf sämtliche Rechtsgebiete ausstrahlt. In dieser Wahrnehmung entfalten die Grundrechte im Sinne der erwähnten Grundwerteordnung enorme Bedeutung und haben damit nicht zu unterschätzende Auswirkung auch in sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Bereichen. Nicht zuletzt wirkt sich diese „objektive Werteordnung“ auf die Gestaltung des ökonomischen und politischen Systems mit seinen staatlichen Institutionen aus. Die Grundwerteordnung bestimmt damit auch im positiven Sinne die Grundrichtung der Tätigkeit des Staates und seiner Einrichtungen und wirkt sich auf sämtliche Staatsgewalten aus. Der Hauptansatz des vorliegenden Forschungsvorhabens bestand in der rechtsvergleichenden Untersuchung der deutschen und polnischen Grundrechte unter Hervorhebung der Gemeinsamkeiten, Beachtung der bisherigen Erkenntnisse in der Fachliteratur und der umfangreicher Rechtsprechung beider Länder. Die festgestellten Gemeinsamkeiten führten zu der These, dass die Grundrechtsordnungen beider Staaten einen wesentlichen und in den Verfassungen verankerten Beitrag zur Verständigung der beiden Völker leisten. Neben dem Forschungsvorhaben umfasste das Forschungsprojekt folgende Punkte:

  • Deutsch-polnische Fachkonferenz unter Beteiligung der Verfassungsrichter, 1.-2.3.2012, Universität Viadrina,
  • Deutsch-polnische Summer School für deutsche und polnische Nachwuchswissenschaftler, Sommer 2012,
  • Eine europaweite Konferenz, Frühjahr 2013, Universität Warschau,
  • Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung in Südostasien durch Einbindung des German- Southeast Asian Center of Excellence for Public Policy and Good Governance in das Projekt.