Konzeption

Die erste Fachkonferenz wird am 1. und 2. März 2012 an der deutsch-polnischen Grenze im Collegium Polonicum in Słubice, der gemeinsamen Einrichtung der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der Adam Mickiewicz Universität Poznan, unter dem Titel „Grundrechte zwischen Nationalstaat und Globalisierung – Deutsch-polnische Perspektiven“ stattfinden. Dabei werden in insgesamt vier verschiedenen Diskussionsrunden einzelne Grundrechtsfragen von aktuellen und ehemaligen Verfassungsrichtern und Wissenschaftlern beider Länder zunächst referiert und sodann diskutiert.

1. Panel: Verfassungsgerichte als Wächter der Grundrechte in Polen und Deutschland
Im ersten Panel werden das deutsche und polnische Verfassungsgericht als Hüter der Grundrechte thematisiert, wobei Verschiedenheiten im kompetenziellen Zuschnitt des Grundrechtsschutzes sowie dessen Ausbau und Entwicklung durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung im Vordergrund stehen.

Abendprogramm

Vom Wert der Freiheit und der Notwendigkeit sie zu schützen – Historische Erfahrungen als vorlaufende Struktur verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutzes.

2. Panel: Globalisierung des gerichtsförmigen Grundrechtsschutzes – Absolutismus oder Interdependenz mit der Regionalisierung?
Die globale Ausbreitung eines (verfassungs-)gerichtlich gewährleisteten Grundrechtsschutzes wirft seit Jahrzehnten unbeantwortete Fragen nach den materiellen, institutionellen, und technischen  Randbedingungen eines entsprechenden Rechtstransfers aber auch der Einzigkeit nationaler Entwicklungen auf, die um regionale Zusammenschlüsse ergänzt werden, die im zweiten Panel diskutiert werden sollen.
3. Panel: Aktuelle Grundrechtsfragen im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit
Im abschließenden vierten Panel soll die klassische Spannungslage von Freiheit und Sicherheit durch die verfassungsvergleichende Perspektive um einige Aspekte ergänzt werden. Polen und Deutschland sind vor dem Hintergrund gegenwärtiger Bedrohungsszenarien sowohl innen- als auch außenpolitisch teilweise unterschiedliche Wege, was interessante Fragen an die Antworten der Verfassungsgerichte und der verfassungsrechtlichen Dogmatik aufwirft.

Abschlussvorträge von Prof. Papier und Prof. Zoll zum Thema: Tragweite des deutschen und des polnischen Verfassungsgerichts in der Europäischen Union.